Stellungnahme zum Bericht zur Potenzialanalyse – Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) der Stadt LEUNA

Stellungnahme zum Bericht zur Potenzialanalyse – Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) der Stadt LEUNA Stand: – 15.01.2024

Planungsunterlagen:

AHA hält verstärkten Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften in Gera für dringend geboten

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
In dem Zusammenhang hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls das Stadtgebiet von Gera mit seiner vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft im Blick. Dazu gehört neben der Weißen Elster ihrer Aue und Nebengewässer wie die Brahme sowie angrenzende Natur- und Landschaftsbestandteile.
In dem Blickwinkel betrachtet verfolgt der seit dem Sommer 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge das Vorhaben des südkoreanischen Unternehmens SungEel zur Errichtung Batterierecyclinganlage im Industriegebiet Gera-Cretzschwitz auf einer, nach eigenen Messungen 61.173.30 m² = 6,12 ha großen, trapezförmigen Agrarfläche. Dieses Vorhaben möchte man offenbar in das bereits 43,00 ha große Industriegebiet Cretzschwitz einbinden.

https://www.gera.de/wirtschaft/gewerbegebiete/wirtschaftsraum-osttangente/industriegebiet-cretzschwitz

https://www.gera.de/wirtschaft/gewerbegebiete/wirtschaftsraum-osttangente/industriegebiet-cretzschwitz/ansiedlung-sungeel

Bereits hier sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – große Bedenken. Immerhin beabsichtigen die Vorhabenträger eine Agrarfläche mit einer Bodenzahl von 43 – „Parabraunerde-Pseudogley aus Löss oder Lösslehm über verschiedenen Gesteinen- Tief- bis mittelgründige, braune Schluff-Lehm-Böden aus Löss und/oder umgelagertem Lösslehm über Geschiebelehm, Schmelzwassersedimenten oder Umlagerungsdecken mit hohem Festgesteinsanteil; meist mit geringer Stauwasservergleyung (Parabraunerde-Pseudogley, Pseudogley); in trockeneren Reliefpositionen Parabraunerde, z.T. Braunerde; örtlich Parabraunerde -Tschernosem; auf Kuppen und an steilen Hängen flachgründigere Böden (Braunerde) aus lehmig-sandigen Lockersedimenten oder Silikatgesteinen; in Tälern Kolluvisol und Grundwasserböden (Gleye)“ zu verbauen.

https://bodenatlas.bgr.de/mapapps4/resources/apps/bodenatlas/index.html?lang=de&tab=boedenDeutschlands

Dabei sind Agrarflächen nicht nur zur Produktion von Nahrungsgütern und Rohstoffen wichtig, sondern ebenfalls sehr bedeutsam zur Speicherung von Wasser, als Lebensraum für Bodenleben sowie zur Entstehung Kalt- und Frischluft. Ökologische Aufwertung erfahren Agrarflächen durch Gehölzstreifen und -inseln sowie Saumen aus Wiesen und Stauden.
Der AHA gibt dabei zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch. Stattdessen gilt es Bodenflächen vom Verbau aller Art zu befreien.

Das Vorhaben ist zudem aus anderen Gründen als sehr bedenklich anzusehen. Lithium-Batterien weisen laut Publikation der Deutschen Versicherer zur Schadenverhütung Lithium-Batterien, VdS 3103 : 2019-06 (03) folgende „Mögliche Gefahren durch Lithium-Batterien“ auf, Zitat:
„■ hoher elektrischer Strom möglich (Temperaturerhöhungen durch Lichtbögen, Kurzschluss etc.)
möglicher Austritt giftiger, und/oder brennbarer oder explosionsfähiger Inhaltsstoffe im Brandfall, die ein explosionsfähiges Gemisch bilden können
hohe Brandlast der verwendeten Materialien und Komponenten
Bei Erwärmung/thermal runaway plötzliches Bersten von Batterien und Batteriezellen bei Versagen des Sicherheitsventils“, Zitat Ende

https://shop.vds.de/download/vds-3103/ccb1d439-ad9d-47cb-a2b1-ace23e155610

Zudem gehören Lithiumbatterien zur Gefahrengutklasse 9 Unterklasse M4, welche an die Gefahrgutklasse 9 „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“ anknüpft.

In der Publikation „RECYCLING VON LITHIUM-IONEN-BATTERIEN Risiken im Umgang mit LIB – Umgang mit EoL-Batterien folgendermaßen:

„● Die bestehenden Gefahren sind dabei:
Thermal Runaway durch brennbare Substanzen und chemische Kettenreaktionen
Brandgefahr durch interne oder externe Kurzschlüsse von Zellen oder Modulen
Austritt von Chemikalien, bspw. des Elektrolyten, durch mechanische Beschädigungen

Brandgefahr
Eine Beschädigung/Überhitzung kann zu einem internen Kurzschluss und zur Entzündung der Batteriezellen führen, wobei toxische Gase austreten können.
Durch die beim Batteriebrand entstehenden reaktiven Zersetzungsprodukte kann es zu einer unkontrollierten Freisetzung der gespeicherten Energie kommen (Thermal Runaway).
Kurzschlussgefahr
Werden die Altbatterien nicht fachgerecht gelagert, können Kurzschlüsse entstehen, die zur Selbstentzündung im Sammelbehälter führen

Die Kathode besteht aus einem Stromableiter (häufig Aluminium-Folie) und dem Aktivmaterial, das häufig eine der folgenden Zusammensetzungen aufweist:
NMC (Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Oxid),
LCO (Lithium-Kobalt-Oxid),
LM(N)O (Lithium-Mangan-(Nickel)-Oxid),
LFP (Lithium-Eisen-Phosphat),
NCA (Lithium-Nickel-Kobalt-Aluminium-Oxid)“, Zitat Ende

https://www.pem.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaabdqfase

Alle Oxid-Verbindungen gelten als brandfördernd.

https://alberoprojekt.de/index_htm_files/AP%201.4%20Brandverhalten%20von%20Lithium-Ionen-Batterien%20-%20Arbeitspapier.pdf

Zudem gelten NMC LCO und LM(N)O als gesundheitsgefährdend.

Alle die ebengenannten Faktoren lassen die Errichtung einer Batterierecyclinganlage im Industriegebiet Gera-Cretzschwitz als sehr problematisch ansehen.
In dem Zusammenhang ist es zudem als skandalös anzusehen, dass das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz den gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht auf der Basis der §§ 9 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG beteiligt hat. Dabei besagt u.a. der § 3a Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG, Zitat: „Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigungen sollen die zuständige Behörde in einer dem Umweltschutz dienenden Weise unterstützen.“, Zitat Ende
Dazu ist aber eine vollumfängliche Information zu den Planungen und die vollständige Vorlage der Planungsunterlagen erforderlich, was aber das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz trotz mehrfacher Aufforderungen verweigert hat.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein weiteres Zeichen dafür das geplante Vorhaben im Interesse des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaften ablehnend zu betrachten.
Stattdessen hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Einbettung der 6,12 ha großen, trapezförmigen Agrarfläche in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundsystem mit anderen Agrarflächen sowie weitläufig gesehen u.a. mit der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Brahme und Erlbach, Geraer Stadtwald und dem FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald“ und dem Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue für dringend geboten. Immerhin sorgt das dafür, dass sich Gera grüner und somit lebenswerter entwickelt. Dies muss das Ziel jeglicher Stadtplanung in Gera sein.
Ferner ist weitläufig die Verbindung zum Zeitzer Forst zu sehen, welcher länderübergreifend als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet sowie Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt auf einer Fläche von 1.718 ha und in Thüringen auf einer Fläche von 327,4 ha sowie insgesamt auf einer Fläche von gesamt 1.585 ha als „Nationales Naturerbe“ ausgewiesen ist.

In dem Zusammenhang sieht sich der AHA auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft widmen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser ehrenamtlichen AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.04.2024

AHA führte Exkursion zu Saugrundbach, Goldgrundbach, Kliebigbach, Dippelsbach und Bösen Sieben durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führte am Samstag, dem 27.04.2024, eine ca. siebenstündige Exkursion durch den Saugrund, den Pfaffengrund und den Goldgrund, das Kliebigtal sowie zum Dippelsbach und der Bösen Sieben durch.
Im Rahmen dieser Exkursion befassten sich die Teilnehmenden mit den Besonderheiten und Schutzwürdigkeiten von Umwelt, Natur und Landschaften sowie mit den Bedeutungen und Wissenswertem zu Archäologie, Geschichte und Kultur der Region der Stadt Mansfeld-Stadtteil Annarode und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra mit drei ihrer insgesamt acht Mitgliedsgemeinden – Wimmelburg, Hergisdorf und Ahlsdorf.
Dabei bildeten zwei Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besondere räumliche und fachliche Schwerpunkte der Exkursion.
Dazu zählen das 125,00 ha große Schutzgebiet „Kupferschieferhalden bei Wimmelburg (FFH0109)“ und das 1.722,00 ha große Schutzgebiet „Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz (FFH0108)„.

Fotos & Video: Andreas Liste

Fotos von Dirk Veit

Initiative „Pro Baum“ und AHA führten Exkursion zum Riebeckplatz in Halle (Saale) durch

Anlässlich des „Tag des Baumes“ am 25.04.2024 führten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 25.04.2024, eine ca. 2-stündige Exkursion zum Riebeckplatz durch.
Ferner beabsichtigten Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eigene Entwicklungsvorschläge darzulegen sowie Möglichkeiten der Mitwirkung von ehrenamtlich Interessenten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft aufzeigen.
Treff war 17.00 Uhr am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (Haus des Lehrers), Riebeckplatz 09, 06110 Halle (Saale), Ecke Leipziger Straße
In dem Zusammenhang umrissen in groben Zügen Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende offiziell bekannte Ausgangssituation und eigene Ausgangspositionen:

In der Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung zu den Eckpunkten zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vom 05.05.2022, Drucksache 20/1764 ist u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

Entstehung des Vorschlags

Das von der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgeschlagene Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation zielt darauf ab, einen Knotenpunkt für die wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung mit der weitreichenden und alle Lebensbereiche umfassenden Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands einerseits und der inneren Einheit unseres Landes anderseits zu schaffen. So soll gesellschaftlicher Zusammenhalt gestiftet, der enge Zusammenhang von Deutschlands Einheit und der Demokratie in Europa gesichert sowie im internationalen Austausch thematisiert und Strategien für die Transformationsprozesse der Gegenwart und Zukunft entwickelt werden. Darauf aufbauend, hat eine unabhängige, beratende Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesregierung ein detailliertes Konzept für das Zukunftszentrum erstellt. Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer dreimonatigen Tätigkeit Empfehlungen zu den Aufgaben des Zentrums, zur Organisation, zur Arbeitsweise und den dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Anforderungen zur Standortwahl und zum Bau vorgelegt. Am 7. Juli 2021 hat die vorherige Bundesregierung das Konzept der Arbeitsgruppe als eine sehr gute Grundlage für die Zielsetzung der Einrichtung des Zukunftszentrums begrüßt.
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Absicht festgehalten, das Zukunftszentrum zu realisieren:
Die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation sollen im neuen ‚Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Die Standortausschreibung soll Anfang 2022 zügig auf den Weg gebracht werden.“
Aufbauend auf dem Konzept der Arbeitsgruppe und der Stellungnahme der Bundesregierung zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Zukunftszentrum wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag rechtzeitig eine Beschlussvorlage zur konkreten Realisierung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vorlegen. Hierin werden u.a. Aspekte der inhaltlichen Ausrichtung, der Dimensionierung sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung enthalten sein.

Zielstellung und Bestandteile des Zukunftszentrums

Mit dem Zentrum soll ein Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation geschaffen werden. Er soll
– den Diskurs über gesellschaftliche Transformation mit ihren weitreichenden Folgen intensivieren,
– Wissen um Transformation sichtbar und erlebbar machen,
– einen Beitrag zur Stärkung der repräsentativen Demokratie und des Zusammenhalts in Europa leisten.
Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach
– einen wissenschaftlichen Bereich (Institut),
– einen Kulturbereich (Galerie)
– einen Dialog- und Begegnungsbereich
vereint.
Für das Zentrum ist die Errichtung eines neuen Gebäudes oder die Transformation eines bestehenden Gebäudes mit signifikanter Architektur vorgesehen. Über eine hohe Gestaltungsqualität soll das Zentrum bei Menschen in Transformationsprozessen besondere Aufmerksamkeit erzeugen. Der Standort des zukünftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- bzw. Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginnt unmittelbar nach Beschluss des Bundeskabinetts über die Einleitung der Standortsuche. Die weiteren Realisierungsschritte sollen nach Beratung und Beschluss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung geht es darum, welches Land Deutschland in Europa sein will – im freundschaftlichen, engen und partnerschaftlichen Austausch mit unseren Nachbarn. Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Zustimmung zu Europa sind unverzichtbar. Das Zukunftszentrum kann dafür einen substantiellen Beitrag in Mitteleuropa leisten und sollte deshalb hier breit getragen werden. Nur so kann die Deutsche Einheit, die immer Teil einer europäischen Einigung war und bleibt, weiter gefestigt werden.“, Zitat Ende

In einer der Pressemitteilung „Standortwettbewerb für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation startet“ des Staatsministers beim Bundeskanzler Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider vom 01. Juli 2022 sind folgende weitere Erläuterungen enthalten, Zitat:
Die Einrichtung eines ‚Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ war eine der zentralen Empfehlungen der Kommission ’30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit‘. Das Zentrum soll in Ostdeutschland errichtet werden und auf rund 15.000 Quadratmetern Fläche in einer herausragenden Architektur interdisziplinär Transformationsprozesse in Deutschland sowie in Mittel- und Osteuropa erforschen und dazu den Austausch mit einer breiten Öffentlichkeit organisieren. Die Baukosten werden derzeit auf rund 200 Millionen Euro kalkuliert. Als Träger des Zentrums wird der Bund im kommenden Jahr eine eigenständige Institution gründen. Das Zentrum soll im Wesentlichen die drei Bereiche Wissenschaft, Dialog und Austausch sowie Kultur umfassen und aus den Umbruchserfahrungen nach 1989 deutsche und europäische Perspektiven für die Transformationsherausforderungen der kommenden Jahrzehnte entwickeln.“, Zitat Ende
Weiterhin führt der Staatsminister aus, Zitat:
Der Standortwettbewerb wird begleitet vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und durchgeführt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Cottbus. Eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft wird bis Anfang kommenden Jahres eine Empfehlung für einen Standort abgeben. Die Mitglieder der Jury werden rechtzeitig vor Abschluss der Bewerbungsphase bekanntgegeben. Die Kriterien für die Standortentscheidung sind in der Auslobung transparent gemacht. Der Zeitplan sieht vor, dass sich 2023 der Architekturwettbewerb anschließt und in 2026 mit dem Bau begonnen werden kann. Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für 2028 geplant.“, Zitat Ende

Weiterhin ist einer Mitteilung des Deutschen Bundestages zu den Eckpunkten für das Zukunftszentrum folgendes zu entnehmen, Zitat:
Wie die Bundesregierung mitteilt, ist geplant, für das Zentrum ein neues Gebäude zu errichten oder ein bestehendes „mit signifikanter Architektur“ zu „transformieren“. Der Standort des künftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- und Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginne, sobald das Bundeskabinett die Einleitung der Standortsuche beschlossen habe. Die weiteren Schritte sollen nach Beratung und Beschluss des Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.“, Zitat Ende

Bekanntlich hat sich die Stadt Halle (Saale) mit ihrer Bewerbung erfolgreich gegen die Mitbewerberinnen die Städte Frankfurt (Oder), Jena und Eisenach sowie Leipzig und Plauen durchgesetzt.
Nachdem schon keine vollumfängliche Einbeziehung der Bevölkerung in das Bewerbungsverfahren stattgefunden hat, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr dringend geboten die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiative von Anfang an in die Neuplanungen zum Riebeckplatz einzubeziehen, um eine „praxisorientierte Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation“ zu gewährleisten sowie das Vorhaben – „Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach“ – mit Leben zu erfüllen. Leider sind derartige Aktivitäten kaum bis gar nicht zu erkennen. Das gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofort zu ändern.
Die gegenwärtigen Pläne zur Entfernung der Hochstraße und weiterer Zufahrten sind vom Grundsatz her zu begrüßen, wenn sie dazu führen, dass die Rückbaumaßnahmen zu dauerhaften Bodenentsiegelungen mit der Mehrung von Grün- und Gehölzflächen einhergehen. Den angedachten Neubau weiter nach Westen zu verlegen ist dagegen nicht nur inakzeptabel, da die Nutzung von Leerstand Vorrang haben muss, sondern auch, weil die Gefahr der Zerstörung von mindestens 16 Bäumen im Dreieck Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Riebeckplatz besteht. Das Terrain, welches mit Winterlinde, Spitz- und Bergahorn sowie einer Wiese bewachsen ist, stellt einer der wenigen Grünstandorte vor Ort dar, welche es dringend zu erhalten und um die Flächen der bisherigen Hochstraße zu erweitern gilt. Derartige Bereiche dienen als Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten, fungieren als Ort der Frisch- und Kaltluftversorgung sowie verbessern das Stadtbild. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein solche Bereiche in den Grün- und Biotopverbund in der Stadt Halle (Saale) einzugliedern.
Im Interesse der Verhinderung neuer Flächenversiegelung im Umfang von mindestens „15.000 Quadratmetern“ = 1,5 ha vertritt der AHA weiterhin die Auffassung, dass es statt eines Neubaus ein bestehendes Gebäude umzubauen und zu nutzen gilt.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Bekanntlich erfolgte in den Jahren 2005/2006 die jüngste bauliche Umgestaltung des halleschen Riebeckplatzes sowie im Jahr 2011 der steuerlich subventionierte und sinnlose Abriss der beiden signifikanten Hochhäuser an dem Platz.
Diese Baumaßnahmen haben zu keiner umfassenden Vermehrung des Grüns beigetragen. Das schlimmste Beispiel für vollständige Bodenversiegelung und Vermeidung von Grün in einer Stadtplanung ist der runde Platz zwischen Riebeckplatz und Hauptbahnhof.
Nunmehr haben die Neubaumaßnahmen für Gebäude am Riebeckplatz zur Fällung der einzigen Bäume auf dem Platz geführt. Somit erfolgte eine unverantwortliche Reduzierung von Grün in dem ohnehin stark verbauten Bereich.
Daher ist es wichtig, dass beispielsweise der Riebeckplatz in Halle (Saale) keine weiteren Zerstörungen am Gehölz- und Grünbestand sowie weitere Flächenversiegelungen erfährt.
Im Rahmen der Exkursion bekräftigten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihre Sichtweisen zu den Planungen zum halleschen Riebeckplatz. Besondere Schwerpunkte bilden da die geplante Errichtung des sogenannten Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation sowie der damit verbunden Folgen für Stadtgrün, Bebauung und Verkehr.
Die sehr kompetenten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion kritisierten zu Beginn die mangelnde frühzeitige, vollumfängliche und ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung an dem Gesamtprozess zur Entwicklung des Riebeckplatzes. Zudem mangelt es an einer zukunftsfähigem und ökologisch orientierten Konzeption für den Gesamtplatz sowie das bestehende Potential in Anknüpfung an den Osten mit Hauptbahnhof, Delitzscher Straße, Landsberger Straße, Freimfelder Straße und Schlachthof, nach Süden mit Merseburger Straße, Pfännerhöhe, Rudolf-Ernst-Weise-Straße und Thüringer Bahnhof, nach Westen mit Franckestraße, Leipziger Straße, Markt und Charlottenviertel sowie nach Norden mit Stadtpark, Magdeburger Straße, Steintor, Medizinerviertel, Paracelsusstraße, Nordfriedhof, Gebiet zwischen Julius-Kühn-Straße, Berliner Chaussee (B 100) und Birkhahnweg sowie Volkmannstraße. Diese Zusammenhänge hatte bereits der frühere Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR in den Jahren 1983 – 1990 angemahnt. Das Stadt Halle (Saale) und Architekten in den letzten nicht untätig waren zeigen u.a. das „Leitbild Riebeckplatz“ vom Mai 2015 und der Beitrag „Zurück zum Platz“ aus Bauwelt 10.20 vom Bauverlag BV GmbH.

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Konzepte/Strukturkonzept_Riebeckplatz/Leitbild_Riebeckplatz_Broschuere.pdf

https://www.bauwelt.de/das-heft/heftarchiv/Riebeckplatz-in-Halle-an-der-Saale-3531817.html

Jedoch eine gezielte, rechtzeitige, demokratische und ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen hat eben leider bisher nicht stattgefunden. Gleiches gilt für die Auswahl und inhaltliche Entwicklung des sogenannten „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“.
Hier sehen die Teilnehmenden der Exkursion einen massiven Nachholbedarf.

Bereits der Blick auf den Westteil des Riebeckplatzes und das sich westlich anschließende Rondell zeigt auf, wie sich praktisch vollständige Flächenversiegelung anschaut – monoton, nicht einladend und anstrengend. Abgesehen von der negativen ökologischen und stadtgestalterischen Wirkung, was fehlendes Stadtgrün mit sich bringt. Daran ändern auch die 10 Bäume vor dem Hotel nichts, welche zudem vollkommen verloren in dem gepflasterten Meer stehen.
Besonders fehlgebaut und -gestaltet schätzten die Exkursionsteilnehmenden das vollständig versiegelte und grünfreie Rondell ein. Dabei bestehen hier zahlreiche Möglichkeiten bis hin zur Fassadenbegrünung, was übrigens für alle Wand- und Mauerflächen am und auf dem Platz zutrifft. Ferner bietet sich mit dem Leerstand am runden Platz zum Beispiel die Einrichtung auskömmlicher Fahrradparkplätze an.
Ebenfalls im Blick auf diese anstrengenden Teile des Riebeckplatzes drückten die Teilnehmenden der Exkursion ihr Unverständnis über die stiefmütterliche Behandlung der verbliebenden Grünbereiche zwischen Rondell, Bereich des Hauptbahnhofes und Ernst-Kamieth-Platz aus. Am Hang sind Trampelpfade – trotz überdimensionierter Treppen und Zugänge in westlicher und östlicher Angrenzung, Vermüllung und übermäßige Mahd kennzeichnend. Dabei könnten u.a. Heckenumrandung, unregelmäßige und partielle Mahd mit Entwicklung einer arten- und strukturreicher Wiese sowie Gehölzpflanzungen auf der Fläche zur vielfältigen ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung führen. Stattdessen ist diese prägende Fläche von einem gigantischen Neubau bedroht.
Ähnlich nicht einladend sieht die Unterführung unter den Eisenbahnstrecken mit ihren Straßenbahnhaltestellen und chaotisch abgestellten bzw. abgelegten Fahrrädern aus. Teilweise können hier ebenfalls Wandbegrünungen zur vielfähigen Aufwertung des Bereiches führen.
Der Bahnhofsplatz hat zwar erfreulicherweise eine Einrahmung mit 13 Bäumen, aber ansonsten ist er von Kraftfahrzeugen aller Art geprägt. Mehr Grün – zum Beispiel an den Wänden und in zentralen Bereichen – können zur ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung beitragen.
Hinsichtlich der Errichtung und Einrichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ waren sich alle Exkursionsteilnehmenden einig, dass es angesichts des Leerstandes – zum Beispiel das Gebäude auf dem Markt, wo einst Galerie Kaufhof eingemietet war – unverständlich ist einen Neubau zu schaffen und dabei u.a. einschließlich anderer baulicher Veränderungen, den gesamten prägenden Grünbereich im Norden des Riebeckplatzes in Anknüpfung an Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Gelände der Deutschen Bahnhof zu zerstören. Alleine im Nordwestbereich des Riebeckplatzes sind mindestens 16 Bäume bedroht. Diese Bäume und die dazugehörige übermäßig gemähte Wiese bilden in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Grünbereichen an Magdeburger Straße sowie Volkmannstaße und Gelände der Deutschen Bahn eine große ökologische und stadtgestalterische Bedeutung. Sie halten weitgehend gegenüber Abgasen, Feinstäuben und Auftaumitteln statt sowie trotzen Niederschlagsarmut und Sommerhitze.
Umfassende Nachpflanzungen sowie unregelmäßige und partielle Mahden mit Entwicklung einer arten- und strukturreichen Wiese tragen zum Schutz, Erhalt und nachhaltigen Zukunft dieser und der obengenannten angrenzenden Bereiche bei.
Nun ausgerechnet diese Fläche für die Errichtung und Einrichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ zu beanspruchen ist mit die größte Fehlplanung für Halles Riebeckplatzes. Die offensichtlich fehlende Wertschätzung des Grünbereiches drückt sich u.a. auch mit der umfassenden Nutzung und Beanspruchung für die Veranstaltung „Über diese Brücken dürft Ihr gehen – Brückentag am 10. Mai 2024“ aus.
Die Exkursionsteilnehmenden sehen hier massiven Änderungsbedarf. Ferner kam die Idee auf die Veranstaltung „Über diese Brücken dürft Ihr gehen – Brückentag am 10. Mai 2024“ ab 13:30 Uhr zu nutzen, um eigene Vorstellungen zur Entwicklung des Riebeckplatzes vorzustellen. Das erscheint ein Weg zu sein, um die bisherige und vollständige Ignoranz kritischer und alternativer Gedanken zur Entwicklung des Riebeckplatzes zu durchbrechen.

https://halle.de/verwaltung-stadtrat/presseportal/nachrichten/nachricht/zukunftszentrum-transformation-riebeckplatz-stadt-laedt-zum-brueckentag

Zum Themengebiet Umwelt, Natur und Landschaft sind Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen sowie interessierten Menschen, Einrichtungen und Organisationen Raum zur Diskussion, Beratung und zum Austausch zu bieten.
So hat die Initiative „Pro Baum“ geplant, im Rahmen ihres 120. Treffens am 24.06.2024 das Thema Entwicklung Riebeckplatz in Halle (Saale) auf die Tagesordnung zu bringen.
Das sechste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2024 am Montag, dem 24.06.2024, beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).
Wer Interesse daran hat ehrenamtlich und aktiv mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA – &
Initiative „Pro Baum“

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.04.2024

Fotos: Dietmar Hörner

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Immer wieder beobachtet die Initiative „Pro Baum“, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“. Diese besorgniserregenden Zustände muss die Initiative „Pro Baum“ auch bzw. verstärkt am Tag des Baumes am 25.04.2024 feststellen.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Nach der nunmehr durchgeführten Massenabholzung an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, wo Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) gegen jeglichen Fach- und Sachverstand sowie Vernunft und öffentlichem Interesse handelten, sind zwei Winterlinden auf dem Grundstück der Georg-Cantor-Straße 22 bedroht. Dank des beherzten, konsequenten und entschlossenen Handelns von Teilen der Bevölkerung ist es erst einmal gelungen die beiden bedeutsamen und ortsprägenden Bäume zu erhalten.
Anstatt Fällungen vorzunehmen gilt es den beiden prächtigen Winterlinden mehr Entlastungen und Freiräume zu verschaffen. Dabei fallen insbesondere die Einschränkungen der Wurzelräume beider Bäume auf, welche einer umfassenden Ausweitung bedürfen, um massiv die Versorgung der Bäume zu verbessern und die Standsicherheiten zu erhöhen. Zudem erscheint es sinnvoll zu sein, außerhalb der Brutzeiten trockene Teile aus den Kronen zu entfernen. Das eröffnet den Bäumen die Möglichkeit ihre Kronen wieder schließen zu können, Eintrittspforten für mögliche Infektionen zu reduzieren bzw. gar auszuschließen sowie Unfallgefahren zu verringern. Der Verlust der beiden Bäume bedeutet nicht nur die Zerstörung von zwei lebenden Individuen, Rückzugsräumen für verschiedene Tier- und Pilzarten, zwei Großspendern von Sauerstoff, Schatten und Luftfeuchtigkeit, Kohlendioxidgroßverwertern und somit Großregulatoren von Klima und Umwelt, sondern stört massiv das sehr nachahmenswerte Gesamtbild einer von Bäumen und Sträuchern in Vorgärten geprägten Straße in Halle (Saale). Anstatt diesen Zustand zu schützen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, steht eine massive Bedrohung zweier ökologisch bedeutsamer und stadtprägender Winterlinden im Raum. Das weiterhin Fällungsabsichten bestehen, lassen sich u.a. von der fortgesetzten Sperrung des betreffenden Straßenabschnittes ableiten.
Die Initiative „Pro Baum“ fordert im konkreten Fall die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die beiden Bäume zu erhalten sowie wissenschaftlich-fachlich fundierte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu erarbeiten und zu erwirken bzw. selbst zu veranlassen. Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.

Die Initiative „Pro Baum“ ist bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Ferner möchte die Initiative „Pro Baum“ das sehr wichtige Thema im Rahmen seines 119. Treffens am Montag, dem 27.05.2024, aufgreifen.
Das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2024 am 27.05.2024 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 25.04.2024

Fotos: Andreas Liste

Stellungnahme zur geplanten Errichtung einer Fischaufstiegsanlage am Wehr der Wasserkraftanlage Clodramühe an der Weißen Elster

I. Grundsätzliches

Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geht davon aus bestehender Natur und Landschaften zu erhalten sowie von störenden Einflüssen wie Verbauung, Verlärmung und Verschmutzungen aller Art freizuhalten. Dabei gilt es vom gegenwärtigen Bestand an Fauna und Flora sowie Belastungen aller Art auszugehen sowie auf wissenschaftlichen Grundlagen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erstellen, welche die Grundlage für weitere Entwicklungen und Vorhaben bilden müssen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Grundsätzlich ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Weißen Elster zu begrüßen. Ausgehend aus den vorliegenden Planungsunterlagen gilt es jedoch folgende Bedenken und Hinweise zu geben:

Alternativ gilt es zu prüfen, dass anstatt des Wehres eine Sohlgleite den Höhenunterschied überwindbar macht und somit eine Durchgängigkeit für Fische wieder entstehen kann.
Der geplante Standort der Fischaufstiegsanlage führt offensichtlich zur Zerstörung von Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen im Uferbereich der Weißen Elster. Dabei sind auch die Schutzziele des Natura 2000 – Gebietes 5238-303 „Elstertal zwischen Greiz und Wünschendorf“ (FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet) anzumahnen.
Zusätzliche Eingriffe in das Flussbett und die Ufer der Weißen Elster sind auszuschließen.

III. Schlussbemerkungen

Es ist eine Anpassung der vorliegenden Planungen erforderlich, um die obengenannten Vorschläge prüfen bzw. einarbeiten zu können. Ferner gilt es Planungen zur Entwicklung der Weißen Elster den Erfordernissen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes anzupassen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.04.2024

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